
Vorstellung des Vorstandes
Erste Vorsitzende

Andrea Albrecht
Pflegedirektion, Lukaskrankenhaus Neuss
Vorstand des Bundesverbands Pflegemanagement Landesgruppe NRW
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Zweite Vorsitzende

Stellv. Vorsitzender und Datenschutzbeauftragter

Kassenwart

Mara Walther
PKMS Referentin
Stationsleitung Neurologie, Stroke Unit und Rehabilitationsphase B, Helios Klinikum Schleswig
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Zuständigkeit des Vorstandes
Der Vorstand
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten der Fachgesellschaft zuständig, die nicht durch diese Satzung anderen Vereinsorganen vorbehalten sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben:
- Vorbereitung der Mitgliederversammlung, Aufstellung der Tagesordnung sowie Festsetzen von Zeit und Ort.
- Der Vorstand kann von geeigneten Personen und Stellen Beihilfe zur Förderung des Zwecks der Fachgesellschaft erbitten und über die Annahme dieser Beihilfen entscheiden.
- Einberufen der Mitgliederversammlung.
- Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
- Verwaltung des Vermögens der Fachgesellschaft.
- Erstellung des Jahres- und Kassenberichts.
- Beschlussfassung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern der Fachgesellschaft. Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der erste Vorstand, die stellvertretenden Vorstände, der Kassenwart und der Schriftführer. Der Vorstand nach § 26 BGB ist einzelvertretungsbefugt nach Beschlussfassung.
- Über die Beschlüsse des Vorstands sind Niederschriften anzufertigen und von einem Mitglied des Vorstands zu unterzeichnen und den Mitgliedern zugänglich zu machen.
Der erste Vorstand oder die stellvertretenden Vorstände vertreten zusammen mit einem weiteren Mitglied der Fachgesellschaft gerichtliche und außergerichtliche Belange. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 200 Euro sind für die Fachgesellschaft nur verbindlich, wenn der Vorstand zugestimmt hat.