Arbeiten mit dem BAss

Das pflegerische Basisassessment (BAss) ist als standardisierte Terminologie für den elektronischen Einsatz im Kontext einer elektronischen Patientenakte vorgesehen. Es existiert auch eine reduzierte Papierversion des BAss. Ziel sollte aber generell der elektronische Einsatz sein.

Elektronische Nutzung des BAss

Die Fachgesellschaft hat ein Interesse daran, künftig datenbasiert Empfehlungen über Personalbedarf machen zu können und innerhalb der Kliniken sowie darüber hinaus berufspolitisch die Diskussion über eine adäquate Personalbesetzung und Steuerung zu unterstützen. Gleichfalls als Ziel definiert ist die Beratung von Fachgremien hinsichtlich von Bedarfen an Pflegepersonal. Für diese Zielsetzung, „Pflege eine Stimme“ zu geben, ist es bedeutend, datenbasiert den Wert von Pflege sichtbar zu machen. Ein flächendeckender Einsatz von standardisierter Terminologie ist hier aus unserer Sicht eine wichtige Strategie, um Pflege weiterzubringen. Daher hat die Fachgesellschaft das BAss entwickelt und stellt dieses kostenfrei als Terminologie-Standard im Sinnen eines Nursing Minimum Dataset zur Verfügung.

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Für die elektronische Einbindung in Softwareprodukte stellt die Fachgesellschaft die Terminologie des BAss mit allen Mappinginformationen sowie ID-Schlüsseln in Excel-Tabellen oder CVS-Dateien zur Verfügung. Ebenso wurde das Ausleitungsformat definiert. Die Software-Hersteller erhalten zum jährlich stattfindenden Update eine Änderungsdokumentation.

Nutzung einer fertigen BAss-Datenbank über unseren Kooperationspartner

Sie wollen als Softwarehersteller oder Klinik bereits eine fertige Datenbank des BAss einbinden oder weitere Terminologien (z. B. interdisziplinäre Anamnesedaten; Pflegediagnosen usw.) zum BAss nutzen, dann lesen sie hier…

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Das Basis-Assessment kann auch als Datenbank von unserem Kooperationspartner RECOM bezogen werden. Die Validierung wird hier ebenfalls von uns als Fachgesellschaft durchgeführt. Darüber hinaus stellt RECOM die BAss-Items zur Operationalisierung der Einstufung basierend auf IDEA zur Verfügung. Für die Zurverfügungstellung der Datenbank, Produktbeschreibung sowie den Support der Datenbank ist RECOM verantwortlich und erhebt eine entsprechende Gebühr. Jederzeit kann das Basis-Assessment (BAss) um weitere relevante Items zur klinischen Anamnesedokumentation oder zum Mapping mit den genutzten Assessmentinstrumenten usw. erweitert werden.

Einheitliches Ausleitungsformat des BAss

Damit die erhobenen patientenbezogenen Daten des BAss sowohl innerhalb der Klinik als auch in anonymisierter Form im Kontext von Benchmarks und/oder berufspolitisch motivierten Datenauswertungen genutzt werden kann, ist die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Daten bedeutend.

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Idealerweise werden die BAss-Daten im JSON-Format exportiert. Somit wären sie in den unterschiedlichsten Auswertungsroutinen gut verfügbar. Weitere Details zur Datenausleitung, die Softwarehersteller sicherstellen sollten, entnehmen Sie dem nachfolgenden Dokument.

PDF: Einheitliches Ausleitungsformat

Papierformular des BAss

Selbstverständlich kann das Basis-Assessment (BAss) auch in Papierform genutzt werden. Auch diese Nutzung ist kostenfrei. Einrichtungen erhalten hierzu unsere Dokumentationsvorlage als offenes Dokument, so dass das eigene Hauslogo usw. eingestellt werden kann. Das BAss kann auch über Dokumentationshersteller umgesetzt werden. Für die Prüfung der Dokumentationsvorlage berechnen wir, sofern Aufwände entstehen, eine Aufwandsgebühr.

Das BAss 1.6 kann hier heruntergeladen werden. BAss 1.6

Nachfolgend einige Hinweise wie das pflegerische Basisassessment als Papierversion genutzt werden kann.

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Das BAss ist einfach anzuwenden. Die Pflegeperson stuft die Patientin/den Patienten entsprechend Ihrer Einschätzung in die jeweiligen Einstufungen ein. Die Mitarbeiter sollten bezüglich der Auslegung der Einstufung geschult sein. Die Auslegung der Einstufungskriterien kann den Unterlagen der elektronischen Lösung des BAss entnommen werden. Die hier angegebenen differenzierten Patientenzustände sind den Einstufungskriterien zugeordnet und dienen als Auslegung für die Einstufungen. Ebenso ist in den Unterlagen eine Definition jedes BAss-Items zu entnehmen. In der elektronischen Anwendung ist eine Schulung nicht erforderlich, da die detaillierten Patientenzustandsbeschreibungen, welche die Pflegeperson zur Beschreibung des Patienten ausgewählt hat, die Einstufung automatisiert realisiert. Die Reliabilität der Einstufungen lässt sich dadurch erhöhen. Zudem sind die qualitativen Aussagen zum Patientenzustand sehr bedeutend für die Pflegeprozessgestaltung.

Wie können die Barthel-Index-Punktwerte ermittelt werden?

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Folgendermaßen kann die Punkteauswertung anhand des entwickelten Papierbogens dargestellt werden:

Punktwerte für den Barthel-Index. Hierzu werden alle in der dritten Spalte mit blauer Farbe markierten Items bewertet. Für den Barthel-Index werden alle Einschätzungskriterien mit der Farbmarkierung zusammengezählt. Beim Zusammenzählen der Items sind folgende Regeln zu beachten: Items, welche mit einer Klammer zusammengefasst sind, werden gemeinsam bewertet und der niedrigste Wert ist zu zählen.

Hierzu ein konkretes Beispiel zum besseren Verständnis: Bitte betrachten Sie zum besseren Verständnis den roten Rahmen in Abb. 1 als Beispiel einer möglichen Kodierung.

Abb. 1: Beispiel einer Einstufung im BAss.

Wird z. B. ein Patient bei dem Item „4.7 Nahrung mundgerecht zubereiten, Getränke eingießen“ als „unselbstständig“ eingeschätzt und im Item „Essen können“ als selbstständig, so werden bei diesem Patienten analog dem Barthel-Index 5 Punkte gezählt. In der BAss-Bewertung können Sie diese Bewertung durch das Mapping ableiten. Der niedrigste kodierte Wert der beiden Punkte, welche durch eine Klammer verbunden sind, wird gezählt. Der niedrigste Wert ist in der Zeile 4.7 bei „Unselbstständig“ als blauer Barthel-Punktwert angegeben. Würde ein Patient dagegen auch bei dem BAss-Item „Essen können“ als „unselbstständig“ bewertet werden, würde der Patient 0 Barthel-Punkte erhalten.

Der Erweiterte Barthel-Index wird analog der Zähllogik des Barthel-Index durchgeführt. Hier sind alle mit gelber Farbe hinterlegen Items zu bewerten und zu addieren (Abb. 2).

Abb. 2: Modul Kognition, Wahrnehmung, Kommunikation.

In der Papierversion des BAss sind vier verschiedene Punktwerte zu zählen und für die weiteren Prozesse in den Kliniken bedeutend.

● Das Zählen des Barthel-Index. Hier werden alle blau markierten BAss-Items bewertet und wie bereits beschrieben addiert.

● Das Zählen des Erweiterten Barthel-Index. Hier werden wie beschrieben alle gelb markierten BAss-Items und die blauen Zahlenwerte bewertet und addiert.

● Wenn die ersten Module zur Einschätzung eines poststationären Versorgungsbedarfes und eines Pflegegrades eingeschätzt werden sollen, so sind alle Punkte in den jeweiligen Modulen I bis IV des NBA (Neues Begutachtungsassessment) zu zählen. Hierzu werden alle mit oranger Farbe gekennzeichneten BAss-Items und die jeweils zutreffende schwarze Zahl modulweise zusammengezählt. Diese Punktwerte werden in die BAss-Index-Spalte im Ergebnisbereich eingetragen. Mit dem Punktwert wird für das jeweilige Modul der Schweregrad „keine Beeinträchtigung/Selbstfürsorgedefizit“ bis „schwerste Beeinträchtigung/Selbstpflegefähigkeit“ für den Patienten eingestuft. Durch das Setzen eines Kreuzes in den relevanten Bereichen erhält man einen schnellen Überblick über die Einschränkungen und den Zustand des Patienten. Um die NBA-Punktwerte zur Beurteilung eines möglichen Pflegegrades einzuschätzen, werden die unter dem jeweiligen Kreuz in roter Farbe aufgeführten gewichteten NBA-Punktwerte addiert. Bei den Modulen „Kognition, Wahrnehmung, Kommunikation“ und „Verhalten“ werden die Werte genutzt, welche die höchsten NBA-Punktwerte ergeben.

● Zur Ermittlung des BAss-Nursing-Case-Index werden alle BAss-Punktwerte in den 6 Modulen addiert und der Patient in eine der 10 Schweraufwandsstufen eingestuft.

● In einer softwaretechnischen Umsetzung können sowohl die Braden-Werte zur Ermittlung eines Dekubitusrisikos, als auch die Ergebnisse einer ersten Einschätzung zum Sturzrisiko ausgewiesen werden (Hendrich-Skala). Die entsprechenden Items sind im BAss enthalten, um hier ein Mapping umzusetzen.

Wie können die Punktwerte des BAss interpretiert werden?

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Hat ein Patient auch bei der Entlassung noch Einschätzungsergebnisse in den Bereichen des in Abb. 3 rot markierten Bereiches „erhebliche bis schwerste“ Beeinträchtigungen, eingeschränkte Selbstpflegefähigkeiten, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass ein poststationärer Versorgungsbedarf besteht. Ein Case Manager und/oder Entlassmanager ist entsprechend einzuschalten. Die gewichteten BAss-Punktwerte des NBA können zur ersten Einschätzung der ersten Module des NBA genutzt werden. Einen endgültigen Pflegegrad erhält man, wenn die Erhebung der Module 5 und 6, welche z. B. bei Bedarf durch den Case Manager oder Sozialarbeiter zur weiteren Beantragung eines Pflegegrades durchgeführt werden kann.

Die Ergebnisse des motorischen und Erweiterten Barthel-Index können vom Medizincontrolling genutzt werden, um die U50.* und U51.* zu kodieren. Alle BAss-Aufwandspunkte der sechs Module dienen dazu, die Fallschwere mittels des BAss-Nursing-Case-Mix-Index einzuschätzen und bieten wertvolle Hinweise im Rahmen des Pflegemanagements, um die Arbeitsbelastung auf den Fachstationen besser beurteilen zu können. Durch die 10 unterschiedlichen Fallschweren entsteht eine deutlich differenziertere Abschätzung der unterschiedlichen Fallschwere in den verschiedenen Fachbereichen, als bei herkömmlichen Instrumenten wie z. B. ePA-AC.

Die BAss-Items eignen sich sehr gut in einer Softwareanwendung, um z. B. die verordnungsfähigen Leistungen im Entlassmanagement und/oder z. B. Pflegeleistungen im Kontext einer Pflegeprozessdokumentation zu triggern. Ebenso können Kliniken, welche mit Pflegediagnosen arbeiten möchten, zunächst diese mappen, um anschließend zu den Pflegemaßnahmen zu kommen.

Lesen Sie bitte auch die Nutzungshinweise:

Möglichkeit der Implementierung des Basis-Assessments (BAss) in eigene Software bzw. in das eigene Krankenhaus-Informations-System (KIS) auf Basis der Quelldaten der Fachgesellschaft Profession Pflege. Lesen Sie hier, welche Nutzungsanforderungen zu beachten sind.

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Die Fachgesellschaft bietet IT-Anbietern unter Einhaltung von Voraussetzungen die Möglichkeit, das BAss auf Basis der Quelldaten der Fachgesellschaft in die eigene Software oder das KIS einzupflegen. Im Gegenzug bietet die Fachgesellschaft dann diesen Anbietern die Möglichkeit, auf die Nutzung der Quelldaten mit einem Label hinzuweisen.

Hierzu wird zwischen Softwareanbietern und Fachgesellschaft eine separate Vereinbarung (bei Interesse kann diese bei der Fachgesellschaft angefordert werden) abgeschlossen, die u. a. folgende Aspekte beinhaltet:

  1. Der Anbieter erhält von der Fachgesellschaft eine Beschreibung des Assessments und die erforderlichen ID-Kennungen in Form einer Excel-Datei.
  2. Die Anbieter haben sicherzustellen, dass die ID-Nummern und die Zähllogik der Aufwandspunkte entsprechend den Vorgaben realisiert werden. Ebenso ist sicherzustellen, dass die Daten fallbezogen auf der Ebene der einzelnen Items anonymisiert systemübergreifend ausgeleitet werden können und für die weitere Nutzung und Auswertungen zur Verfügung stehen.
  3. Die Anbieter verpflichten sich zur Umsetzung von Aktualisierungen bei Erscheinen neuer Versionen.
  4. Die finale Verantwortung für die Sicherstellung der korrekten Umsetzung mit Zähllogik und ID-Nummern liegt beim Softwareanbieter.
  5. Am Ende des Entwicklungsprozesses erfolgt eine Umsetzungsvalidierung der korrekten Ausleitung durch ein Mitglied der Fachgesellschaft. Die Aufwände für die Validierung durch die Fachgesellschaft sind durch den jeweiligen Anbieter zu tragen und werden nach Volumen berechnet.
  6. Der Softwareanbieter unterstützt die Fachgesellschaft unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen bei der Kontaktaufnahme mit Kliniken, die das BAss einsetzen, um für eine Beteiligung an Datenauswertungen zu werben.

Wenn Sie den BAss nutzen möchten, dann kontaktieren Sie uns hierzu bitte unter info@pro-pflege.eu