Vorteile der BAss-Nutzung

Verfügbarkeit des Basis-Assessments. Das Basis-Assessment (BAss) steht den Kliniken kostenfrei zur Verfügung. Das bedeutet, die Methode des BAss erzeugt keine zusätzlichen finanziellen Investitionen. Das Instrument kann kostenfrei eingesetzt werden und wird von der Fachgesellschaft mit den Anwendern in einer Open-Source-Arbeitsgruppe weiterentwickelt.

Unterstützung des Kodierprozesses. Insgesamt sind aktuell zahlreiche Kodieraufgaben im G-DRG-System aus pflegerischer Sicht relevant geworden. Diese sind die Kodierung des OPS 9-984 Pflegebedürftigkeit und das Erkennen eines möglichen Pflegegrades bei einem Patienten, um zum einen den poststationären Pflegebedarf im Kontext des Entlassmanagements wahrzunehmen und zum anderen einen Pflegegrad zu beantragen und zu verschlüsseln. Die Kodierung des ICD-10 U50.- (motorische Funktionseinschränkung) und U51.- (kognitive Funktionseinschränkung) sind automatisiert aus dem BAss abzuleiten und die lückenlose Kodierung ist zu gewährleisten.

Unterstützung des Pflegemanagements und Politik bei Pflegepersonalentscheidungen. Eine Pflegepersonalentscheidung ohne die Berücksichtigung der Fallschwere der zu versorgenden Patienten und Einbezug des Grade Mixes ist fahrlässig. Vor diesem Hintergrund kann ein differenziertes Basis-Assessment wie z. B. das BAss durch seine 10 Fallschweregrade, welche neben den Patientenzuständen auch Risikopotenziale und besondere Überwachungsbedarfe beinhaltet, ein genaueres Bild von den Pflegebedürfnissen und dem Pflegebedarf der zu versorgenden Patienten geben und diesen quantifizieren. Mit einer Kennziffer zwischen 1 bis 10 kann ein stationsbezogener und/oder krankenhausbezogener BAss-Nursing-Case-Index genutzt werden. Die BAss-Daten aus der pflegerischen Regeldokumentation des Pflegeprozesses sind ein idealer Grundbaustein für ein künftiges Pflegepersonalbemessungssystem.

BAss – ein Weg im Rahmen der Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. Durch die Unterstützung und Förderung der semantischen Interoperabilität mit dem Zweck des Datenaustausches und der weiteren Nutzung einmal erhobener Daten können entscheidende Schritte im Rahmen der Entbürokratisierung stattfinden. So können die alten BAss-Einschätzungen von Voraufenthalten bei einem neuen Krankenhausaufenthalt einbezogen werden und die Pflegenden brauchen nur eine Aktualisierung durchführen. Ebenso ist denkbar, dass bei flächendeckender Nutzung ein Datenaustausch zwischen den Einrichtungen möglich wird.

Ein weiterer zentraler Baustein zur Entbürokratisierung ist, dass mehrere Assessments im Fall des Basis-Assessments (BAss) durch die Einschätzung der Items automatisiert ausgegeben werden können. So kann mit der BAss-Einschätzung der Barthel-Index, der erweiterte Barthel-Index, der Frührehabilitations-Barthel-Index, die Dekubitusrisikoeinschätzung mittels Braden-Skala und die Sturzrisikoeinschätzung mittels der Hendrich-Skala realisiert werden. Zudem werden die Module 1 bis 4 des NBA (Neues Begutachtungsassessment) befüllt, so dass auch hier eine Doppelerhebung von Daten zur Einschätzung der Pflegebedürftigkeit und der Ermittlung des poststationären Versorgungsbedarfes vorgebeugt werden kann. Eine sektorenübergreifende Datennutzung ist somit möglich.

Unterstützung des pflegediagnostischen Prozesses und eine evidenzbasierte Pflegemaßnahmenauswahl.
Über ein Mapping des BAss mit Pflegediagnosen und Praxisleitlinien kann das BAss einen schnellen und fundierten fachlichen Input im Kontext der pflegediagnostischen Entscheidungsfindung geben und das Wissensmanagement in der Pflege am Bett unterstützen. Das BAss ist aktuell mit NANDA-I, ENP-Pflegediagnosen gemappt und steht als Datenbank zur Einbindung in Softwareprodukte zur Verfügung.

Unterstützung des Entlassmanagements. Das Entlassmanagement wird unterstützt, da idealerweise an die BAss-Items die verordnungsfähigen Pflegeleistungen gekoppelt werden können. Zudem können über die BAss-Einstufungskriterien die Selbstpflegedefizite dargestellt und eingestuft werden. Diese Einstufung basiert auf dem NBA und ist sehr gut als Indikator für den poststationären Versorgungsbedarf zu nutzen.

Quelle: Handbuch 2019 für Pflege & Vergütung (externer Link zum Fachbuch bei der Thieme Gruppe)

Vorteile der BAss-Nutzung

Verfügbarkeit des Basis-Assessments. Ein Basis-Assessment (BAss) steht den Kliniken zur Verfügung und die Methode des BAss erzeugt keine zusätzlichen finanziellen Investitionen. Das Instrument kann kostenfrei eingesetzt werden und wird von der Fachgesellschaft mit den Anwendern weiterentwickelt.

Unterstützung des Kodierprozesses. Insgesamt sind aktuell zahlreiche Kodieraufgaben im G-DRG-System aus pflegerischer Sicht relevant geworden. Diese sind die Kodierung des OPS 9-984 Pflegebedürftigkeit und das Erkennen eines möglichen Pflegegrades bei einem Patienten, um zum einen den poststationären Pflegebedarf im Kontext des Entlassmanagements wahrzunehmen und zum anderen einen Pflegegrad zu beantragen und zu verschlüsseln. Die Kodierung des ICD-10 U50.- (motorische Funktionseinschränkung) und U51.- (kognitive Funktionseinschränkung) sind automatisiert
aus dem BAss abzuleiten und die lückenlose Kodierung ist zu gewährleisten.

Unterstützung des Pflegemanagements und Politik bei Pflegepersonalentscheidungen. Eine Pflege-personalentscheidung ohne die Berücksichtigung der Fallschwere der zu versorgenden Patienten und Einbezug des Grademixes ist fahrlässig. Vor diesem Hintergrund kann ein differenziertes Basis-Assessment wie z. B. das BAss durch seine 10 Fallschweregrade, welche neben den Patientenzuständen auch Risikopotenziale und besondere Überwachungsbedarfe beinhaltet, ein genaueres Bild von den Pflegebedürfnissen und dem Pflegebedarf der zu versorgenden Patienten geben und diesen quantifizieren. Mit einer Kennziffer zwischen 1 bis 10 kann ein stationsbezogener und/oder krankenhausbezogener Nursing-Case-Index ausgegeben werden. Dringend ist zu fordern, dass der Nursing-Case-Index bei Pflegepersonalentscheidungen einbezogen wird.

BAss – ein Weg im Rahmen der Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. Durch die Unterstützung und Förderung der semantischen Interoperabilität mit dem Zweck des Datenaustausches und der weiteren Nutzung einmal erhobener Daten können entscheidende Schritte im Rahmen der Entbürokratisierung stattfinden. So können die alten BAss-Einschätzungen von Voraufenthalten bei einem neuen Krankenhausaufenthalt einbezogen werden und die Pflegenden brauchen nur eine Aktualisierung durchführen. Ebenso ist denkbar, dass bei flächendeckender Nutzung ein Datenaustausch zwischen den Einrichtungen möglich wird.

Ein weiterer zentraler Baustein zur Entbürokratisierung ist, dass mehrere Assessments im Fall des Basis-Assessments BAss durch die Einschätzung der Items automatisiert ausgegeben werden können. So kann mit der BAss-Einschätzung der Barthel-Index, der erweiterte Barthel-Index, der Frührehabilitations-Barthel-Index, die Dekubitusrisikoeinschätzung mittels Braden-Skala und die Sturzrisikoeinschätzung mittels der Hendrichsskala realisiert werden. Zudem werden die Module 1 bis 4 des NBA (Neues Begutachtungsassessment) befüllt, so dass auch hier eine Doppelerhebung von Daten zur Einschätzung der Pflegebedürftigkeit und der Ermittlung des poststationären Versorgungsbedarfes vorgebeugt werden kann. Eine sektorenübergreifende Datennutzung ist somit möglich.

Unterstützung des pflegediagnostischen Prozesses und eine evidenzbasierte Pflegemaßnahmenauswahl.
Über ein Mapping des BAss mit Pflegediagnosen und Praxisleitlinien kann das BAss einen schnellen und fundierten fachlichen Input im Kontext der pflegediagnostischen Entscheidungsfindung geben und das Wissensmanagement in der Pflege am Bett unterstützen.

Unterstützung des Entlassmanagements. Das Entlassmanagement wird unterstützt, da idealerweise an die BAss-Items die verordnungsfähigen Pflegeleistungen gekoppelt werden können. Zudem kann über die BAss-Einstufungskriterien der Nursing-Case-Index berechnet werden, der sehr gut als Indikator für den poststationären Versorgungsbedarf genutzt werden kann.

Quelle: Handbuch 2019 für Pflege & Vergütung (externer Link zum Fachbuch bei der Thieme Gruppe)