Vorteile der BAss-Nutzung
▶ Verfügbarkeit des Basis-Assessments. Das Basis-Assessment (BAss) steht den Kliniken kostenfrei zur Verfügung. Das bedeutet, die Methode des BAss erzeugt keine zusätzlichen finanziellen Investitionen. Das Instrument kann kostenfrei eingesetzt werden und wird von der Fachgesellschaft mit den Anwendern in einer Open-Source-Arbeitsgruppe weiterentwickelt.
▶ Unterstützung des Kodierprozesses. Insgesamt sind aktuell zahlreiche Kodieraufgaben im G-DRG-System aus pflegerischer Sicht relevant geworden. Diese sind die Kodierung des OPS 9-984 Pflegebedürftigkeit und das Erkennen eines möglichen Pflegegrades bei einem Patienten, um zum einen den poststationären Pflegebedarf im Kontext des Entlassmanagements wahrzunehmen und zum anderen einen Pflegegrad zu beantragen und zu verschlüsseln. Die Kodierung des ICD-10 U50.- (motorische Funktionseinschränkung) und U51.- (kognitive Funktionseinschränkung) sind automatisiert aus dem BAss abzuleiten und die lückenlose Kodierung ist zu gewährleisten.
▶ Unterstützung des Pflegemanagements bei der Beurteilung und Berechnung des Personalbedarfs. Ohne die Berücksichtigung der Fallschwere der zu versorgenden Pflegeempfänger unter Einbezug eines Grademixes ist eine angemessene Pflegepersonalentscheidung kaum zielführend. Das BAss bietet die Möglichkeit, für jeden Pflegeempfänger/jede Pflegeempfängerin einen von 10 Fallschweregraden (den BAss-Nursing-Case-Index) zu berechnen und beinhaltet wichtige Informationen über deren Zustand, vorhandene Risikopotenziale und die besonderen Überwachungsbedarfe. Auf diese Weise können die Pflegebedürfnisse und Pflegebedarfe abgebildet und quantifiziert werden. Gleichzeitig würde die flächendeckende einheitliche Einführung des BAss die semantische Interoperabilität fördern und damit dem Zweck des Datenaustausches, der Mehrfachnutzung einmal erhobener Daten und der Datenauswertung dienen. Auf diese Weise erhält die Pflege eine Diskussions- und Argumentationsgrundlage, die ihrer Profession im berufspolitischen Kontext „eine Stimme geben“ kann.
▶ BAss – ein Weg im Rahmen der Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. Durch die Unterstützung und Förderung der semantischen Interoperabilität mit dem Zweck des Datenaustausches und der weiteren Nutzung einmal erhobener Daten können entscheidende Schritte im Rahmen der Entbürokratisierung stattfinden. So können die alten BAss-Einschätzungen von Voraufenthalten bei einem neuen Krankenhausaufenthalt einbezogen werden und die Pflegenden brauchen nur eine Aktualisierung durchführen. Ebenso ist denkbar, dass bei flächendeckender Nutzung ein Datenaustausch zwischen den Einrichtungen möglich wird.
Ein weiterer zentraler Baustein zur Entbürokratisierung ist, dass mehrere Assessments im Fall des Basis-Assessments (BAss) durch die Einschätzung der Items automatisiert ausgegeben werden können. So kann mit der BAss-Einschätzung der Barthel-Index, der erweiterte Barthel-Index, der Frührehabilitations-Barthel-Index, die Dekubitusrisikoeinschätzung mittels Braden-Skala und die Sturzrisikoeinschätzung mittels der Hendrich-Skala realisiert werden. Zudem werden die Module 1 bis 4 des NBA (Neues Begutachtungsassessment) befüllt, so dass auch hier eine Doppelerhebung von Daten zur Einschätzung der Pflegebedürftigkeit und der Ermittlung des poststationären Versorgungsbedarfes vorgebeugt werden kann. Eine sektorenübergreifende Datennutzung ist somit möglich.
▶ Unterstützung des pflegediagnostischen Prozesses und eine evidenzbasierte Pflegemaßnahmenauswahl.
Über ein Mapping des BAss mit Pflegediagnosen und Praxisleitlinien kann das BAss einen schnellen und fundierten fachlichen Input im Kontext der pflegediagnostischen Entscheidungsfindung geben und das Wissensmanagement in der Pflege am Bett unterstützen. Das BAss ist aktuell mit NANDA-I, ENP-Pflegediagnosen gemappt und steht als Datenbank zur Einbindung in Softwareprodukte zur Verfügung.
▶ Unterstützung des Entlassmanagements. Das Entlassmanagement wird unterstützt, da idealerweise an die BAss-Items die verordnungsfähigen Pflegeleistungen gekoppelt werden können. Zudem können über die BAss-Einstufungskriterien die Selbstpflegedefizite dargestellt und eingestuft werden. Diese Einstufung basiert auf dem NBA und ist sehr gut als Indikator für den poststationären Versorgungsbedarf zu nutzen.
Quelle: Handbuch 2019 für Pflege & Vergütung (externer Link zum Fachbuch bei der Thieme Gruppe)