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Aktualisierte Einstufungshilfe zur PPR 2.0 E entsprechend der Rechtsverordnung vom 07.02.2024

Am 01.06.2024 tritt die Rechtsverordnung zur Einführung der PPR 2.0 in Kraft. Ab dem 15.10.2024 sind Kliniken verpflichtet getrennt nach Kalendermonaten die PPR 2.0 Einstufungsergebnisse und die IST-Personalsituation an das InEK zu melden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Rechtsverordnung.

Herausforderungen bei der PPR 2.0 E Einführung & Schulung:

  • Die Einstufungsregeln zur PPR 2.0 sind zum einen in den Tabellen der Anlage 2 ab Seite 19 der Rechtsverordnung formuliert UND zum anderen in Hinweisen zur Anlage 2 ab Seite 95 bis 98. Hier sind z.B. die zugelassenen pflegefachlichen Begründungen für eine Pflege zu zweit aufgeführt oder die in der PPR genutzten Definitionen für Begriffe verortet.
  • Durch die vorgenommenen Änderungen an der PPR 2.0 zum Abbau von Widersprüchen sind in der Rechtsverordnung teilweise neue Interpretationsspielräume entstanden. Hier ein Beispiel

Was können Sie tun?

  • Nutzen Sie die von uns entwickelte Einstufungshilfe, hier wurden die Inhalte der PPR 2.0 der Rechtsverordnung ohne Veränderung des Bedeutungsumfangs der gesetzlichen Vorgabe umformuliert, um Missinterpretationen zu verhindern.
  • Alle relevanten Informationen zur korrekten Einstufung nach den Zuordnungsregeln befinden sich in einem zusammenhängenden Dokument. Das Bedeutet die Informationen der Rechtsverordnung, welche zur Einstufung relevant sind, wurden zusammengeführt.
  • Versuchen Sie so schnell wie möglich eine automatisierte PPR 2.0 Einstufung basierend auf standardisierter Terminologie in Ihrer Klinik zu realisieren. Hier ein Beispiel

 

Eine korrekte PPR-Einstufung ist bedeutend!

Weder ein Up-Coding noch Down-Coding der PPR-Einstufung ist sinnvoll. Denn wird ein Up-Coding von den Facheinheiten durchgeführt ist zu erwarten, dass die Klinik künftig mit „Strafzahlungen“ zu rechnen hat. Ähnlich wie bei der PpUGV. Kommt es zu einem Down-Coding reicht das Pflegepersonal auf Station nicht aus, um die ermittelten Pflegebedarfe zu decken. Bereits vorhandene Qualitätsdefizite pflegerischer Arbeit werden zunehmen. Daher ist eine korrekte Interpretation und Auslegung der PPR 2.0 ebenso bedeutend wie eine gute Schulung der Mitarbeiter*innen.

Nutzen Sie unsere Einstufungshilfe zur Reduktion von Interpretationsspielräumen und Fehlkodierung durch Nichtbeachtung von Informationen.

  • Einstufungshilfe der PPR 2.0 E laut Rechtsverordnung vom 07.02.2024
  • Einstufungshilfe mit Änderungsnachverfolgen. Die Änderung bezieht sich auf die erste veröffentliche Einstufungshilfe.

 

Zur Einstufungshilfe OHNE Änderungsdokumentation

Zur Einstufungshilfe MIT Änderungsdokumentation

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PPR 2.0 Erwachsene

Seit dem 14. Juni 2024 ist die Verordnung im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/188/VO.html). Es stellt sich die Frage, was sich in der Finalen Fassung gegenüber den Entwurfsfassungen verändert hat. Im nachfolgenden Abschnitt die zentralen Änderungen.

Die PPR 2.0 kommt

Wir möchten Sie darüber informieren, dass der Bundesrat der PPR 2.0 Einstufung mit einigen Änderungen zugestimmt hat.

FAQs (Frequently Asked Questions) zur PPR 2.0

In zahlreichen Schulungen zur PPR 2.0 sind uns von Anwendern und Verantwortlichen Fragen zur Auslegung und Interpretation der PPR 2.0 Fragen gestellt worden.