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Pflege im G-DRG System 2017

Schlagwörter wie OPS 9-20, PKMS, Pflegebedarfsfaktoren über Barthel, FIM, MMSE und Pflegegrade sind aktuell durch die Neuerungen im G-DRG-System wieder in aller Munde. Dabei stellt sich die Herausforderung sinnvolle Lösungsansätze im Kontext der Pflegedokumentation zu etablieren. Das pflegerische Basisassessment (BAss) der Fachgesellschaft Profession Pflege bietet hier eine sinnvolle Lösung. Neben Änderungen im OPS 9-20 und PKMS 2017, gibt es zahlreiche weitere sehr bedeutende Neuerungen, welche die pflegerische Abbildbarkeit im G-DRG-System betreffen.

OPS 9-20

Die Neuerungen im OPS 9-20 fielen für das Jahr 2017 wesentlich bedeutsamer aus, als im letzten Jahr. So wurde der OPS 9-20 neben dem Zusatzentgelt (ZE) 130.* – welches relativ stabil geblieben ist – erstmals auch in 11 DRG-Fallgruppen gruppierungsrelevant. Die möglichen Erlöseinwirkungen können dabei teilweise sehr bedeutend sein. Weitere bedeutsame Änderungen im OPS 9-20 bestehen in der Möglichkeit, neben den bekannten Alterseinteilungen, die hochaufwendige Pflege bei Frühgeborenen, Neugeborenen und Säuglingen innerhalb des PKMS-F bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres zu dokumentieren und abrechnen zu können. Außerdem wurde der PKMS 2017 für alle Altersgruppen um den Leistungsbereich Atmung erweitert. Zudem wurden die Einstiegspunkte bei dem PKMS-E analog zu den Kindern und Jugendlichen.'
 
U50.- Motorische Funktionseinschränkung und U51.- Kognitive Funktionseinschränkung

Neben den Änderungen des OPS 9-20 wurde die U50.- und U51.- in die CCL-Matrix (Complication and Comorbidity Level) aufgenommen. Diese Nebendiagnosen können in der Kumulation der Nebendiagnosen fallbezogen den PCCL und damit die Relativgewichte beeinflussen. Dieses ist in 2017 in 22 G-DRG-Fallgruppen der Fall. Die Assessment-Instrumente wie der Barthel-Index, die Funktionale Selbstständigkeitsmessung (FIM) und der Mini-Mental Status-Test (MMSE) sind als Option zur Triggerung der U50.- und U51.- im Katalog aufgenommen. Der Deutsche Pflegerat spricht hier von der Integration von Pflegebedarfsfaktoren.

Die Fachgesellschaft Profession Pflege sieht allerdings in der Einführung der aufgeführten Assessments keinen geeigneten Ansatz für die Akutpflege: „Eine flächendeckende Einführung und Kodierung des Barthel-Index und Erweiterten Barthel-Index in der Akutpflege bei allen „aufwendigen“ Patienten mit pflegerischen Aufwand ist nicht zielführend. Die Assessments blenden wichtige Elemente zur pflegerischen Entscheidungsfindung aus. Sinnvollen Alternativen sind gefragt.“ Zudem sind künftig noch weitere Anforderungen in den Kliniken zu erfüllen.

Die Fachgesellschaft empfiehlt daher den Einrichtungen die aktuell eingeführte Pflegeanamnese durch ein neu zur Verfügung stehendes Basisassessment in der Akutpflege zu ersetzen. Dieses entwickelte Basisassessment (BAss) der Fachgesellschaft vereint drei Zielsetzungen. Diese sind:

  • Ermittlung des Barthel-Index und Erweiterten Barthel-Index und damit die Unterstützung der CCL relevanten Nebendiagnose U.50 und U.51
  • Triggern des OPS Pflegebedürftigkeit, denn es ist zu erwarten, dass dieser in 2018 auch in der Akutpflege erlösrelevant wird
  • Unterstützung der Plausibilisierung des PKMS, da dieser in der Bedeutung gestiegen ist
  • Unterstützung des ab 2017 verpflichtend einzuführenden Entlassungsmanagement mit der frühzeitigen Erkennung eines poststationären Versorgungsdefizites

Das Basisassessment vereint somit die Zielsetzung Anamnesedaten systematisch und strukturiert in den Klinken zu erheben sowie die unter aufgezählten Punkte der pflegerischen Wirksamkeit im G-DRG-System mit zu bedienen und ein wirksames Entlassungsmanagement zu etablieren. Die Nutzung des BAss ist ein sinnvolles Instrument für den ersten Schritt im Pflegeprozess um strukturiert Informationen über den Patientenzustand zu erheben.

Download Pflegerisches Basis-Assessment (BAss)

Download Pflegerisches Basisassessment Aktupflege

Die Langfassung der Beschreibung zum BAss folgt in Kürze.

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