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Pflege wird ihrer Stimme im DRG-System beraubt

Am 30. Oktober hat sich die Fachgesellschaft Profession Pflege zur 2. Mitgliederversammlung in diesem Jahr getroffen. Die Vorsitzenden Andrea Albrecht und Dr. Pia Wieteck gingen in ihren Beiträgen auf das von Gesundheitsminister Jens Spahn eingebrachte Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) ein, welches mit der Herausnahme von Pflege aus dem Fallpauschalensystem (DRGs) den Berufsstand seiner über Jahre erkämpften immer noch leisen Stimme beraubt, wenn es um die Abbildung von pflegerischen Leistungen im deutschen Krankenhauswesen geht, ist sich die Fachgesellschaft sicher.

Die vorgeschlagene Lösung zieht sämtliche Pflegeindikatoren aus den DRGs und lässt Pflege im Krankenhaus in der Luft hängen. Es gibt weiterhin keine Bestrebungen, Pflege alternativ ein valides Personalbemessungssystem zur Verfügung zu stellen. Die Fachgesellschaftsmitglieder zeigten sich über den möglichen Verlust der Fähigkeit zur Abbildung pflegerischer Leistungen betroffen und fordern einhellig, dass Pflege weiterhin Teil der Fallpauschalen bleibt und damit eine differenziertere Abbildung von Pflege im Pflegeerlöskatalog möglich ist und über diesen Weg unterschiedliche Pflegebedarfe sichtbar werden.

Der vom Deutschen Pflegerat eingebrachten Idee einer Weiterentwicklung der Pflegepersonalregelung aus dem Jahr 1991 zu einer PPR 2.0 erteilten die Mitglieder in der Sitzung eine klare Absage. Damit würde die Abbildung des pflegerischen Leistungsgeschehens deutlich schlechter als dieses heute im G-DRG-System der Fall ist. Pflegende sehen sich auch weiterhin einer Zunahme von hochaufwendigen pflegebedürftigen Patienten gegenüber, haben jedoch kaum bis gar nicht die Möglichkeit, ihre Patienten nach aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen zu pflegen, sondern sehen sich auch weiter gezwungen, Pflege zu rationieren.

Grundsätzlich sieht die Fachgesellschaft die Notwendigkeit, eine moderne digitale Dokumentation zu implementieren. Diese muss nach Ansicht der Fachgesellschaft jedoch in einem pflegefachlichen Kontext stehen. Häuser, die eine digitale Pflegedokumentation führen, klagen deutlich weniger über überhöhte Dokumentationsaufwände.

Ebenso kritisieren Mitglieder und Vorstand die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung. Diese bietet keine Grundlage für eine bedarfsgerechte Personalausstattung, daher ist die Auswahl über sogenannte pflegesensitive Bereiche zu kritisieren, wie auch die Berechnung der Untergrenzen anhand der deutlich zu geringen Ist-Besetzung. Die politische Entscheidung der zukünftigen Abbildung der Pflege im DRG-System bleibt abzuwarten. Durch die Absicht, die Pflegeindikatoren im G-DRG-System zu entfernen, wird der Pflegepersonalquotient aussagelos. Der Pflegepersonalquotient ist das Instrument, mit dem künftig abhängig vom Pflegebedarf Personaluntergrenzen definiert werden sollen.

Fotos: Profession Pflege

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