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Umfassendes Konzept zur Pflegepersonalbedarfsmessung im Krankenhaus

Das neue Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) sieht krankenhausindividuelle Pflegepersonalbudgets vor. Basierend auf dem Pflegeerlös-Katalog des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) sollen zukünftig die fall- und tagesbezogenen pflegerischen Bewertungsrelationen genutzt werden, um das vereinbarte Pflegebudget der Kliniken abzubezahlen.

Wenn ab dem Jahr 2020 jede Klinik ein krankenhausindividuelles Pflegebudget basierend auf den tatsächlichen in der Klinik angefallenen Pflegepersonalkosten mit dem Verhandlungspartner vereinbaren soll, ist offenkundig, dass dies ohne eine solide und valide Datengrundlage ein kaum realisierbares Unterfangen darstellt – insbesondere mit Blick auf das Ziel der Verbesserung der Pflegepersonalsituation in den Kliniken. Ebenso fehlt jeglicher Anreiz für die Krankenhäuser, dafür Sorge zu tragen, dass sich das pflegerische Handlungsgeschehen zum Positiven verändert und sich in Richtung einer patientenzentrierten, evidenzbasierten und selbstpflegefähigkeitsfördernden Pflege hin entwickelt. Dies ist jedoch zwingend erforderlich, um Drehtüreffekte, unerwünschte Ereignisse und defizitäre pflegerische Outcomes zu vermeiden.

Im PpSG sind keine Maßnahmen zur Pflegepersonalbemessung außerhalb des G-DRG-Systems vorgesehen und es wird deutlich, dass ein externes Instrument auch mehr Nachteile mit sich bringt.

Wie wäre es daher, sich daher darüber Gedanken zu machen, wie Indikatoren innerhalb des G-DRG-Systems zur Pflegepersonalbemessung und -budgetverhandlung genutzt werden können?

Die Mitglieder der Fachgesellschaft haben hierzu ein Konzept vorgelegt. Das Konzept baut auf dem Pflegeerlös-Katalog des InEK auf und nutzt gezielt pflegerelevante Indikatoren zur Ausdifferenzierung dieses Pflegeerlös-Kataloges.

In der Grafik werden die bisher verfügbaren Indikatoren zur Abbildung des Pflegebedarfes im G-DRG-System aufgeführt und in dem Pflegepersonalbemessungskonzept genutzt. Das charmante an dieser Vorgehensweise ist, dass im Vorschlagsverfahren künftig weitere Indikatoren eingebracht werden können und Pflege über eine Konvergenzphase ähnlich wie im G-DRG-System bisher einen pflegerischen Basisfallwert und eigenen Erlös ausweist.

In der Grafik werden die bisher verfügbaren Indikatoren zur Abbildung des Pflegebedarfes im G-DRG-System aufgeführt und in dem Pflegepersonalbemessungskonzept genutzt. Das charmante an dieser Vorgehensweise ist, dass im Vorschlagsverfahren künftig weitere Indikatoren eingebracht werden können und Pflege über eine Konvergenzphase ähnlich wie im G-DRG-System bisher einen pflegerischen Basisfallwert und eigenen Erlös ausweist.

Pflege wird mit einem differenzierten Pflegeerlös-Katalog deutlich aufgewertet und ist künftig in einem gesundheitsökonomischen System eine tragende Säule in der Krankenhausfinanzierung.

Lesen Sie HIER die Kurfassung zum Kozept der Fachgesellschaft und HIER die Langfassung. Ein Begriffs- und Abkürzungsverzeichnis finden Sie HIER.

Lesen Sie zum Thema auch die Stellungnahmen der Profession Pflege zum Entwurf des PpSG HIER.

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PPR 2.0 Erwachsene

Seit dem 14. Juni 2024 ist die Verordnung im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/188/VO.html). Es stellt sich die Frage, was sich in der Finalen Fassung gegenüber den Entwurfsfassungen verändert hat. Im nachfolgenden Abschnitt die zentralen Änderungen.

Die PPR 2.0 kommt

Wir möchten Sie darüber informieren, dass der Bundesrat der PPR 2.0 Einstufung mit einigen Änderungen zugestimmt hat.

FAQs (Frequently Asked Questions) zur PPR 2.0

In zahlreichen Schulungen zur PPR 2.0 sind uns von Anwendern und Verantwortlichen Fragen zur Auslegung und Interpretation der PPR 2.0 Fragen gestellt worden.