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Vorschlagsverfahren InEK zur PPR-S4

Da im PKMS auch Elemente der speziellen Pflege aufgenommen wurden, wird sichtbar, dass die Hochaufwendige Pflege in den Kliniken stattfindet. Bei diesen Patientengruppen liegt infolge der Kompressionseffekte eine Untervergütung vor.

Daher wurde von der Arbeitsgruppe der AGKAMED AG-OPS bereits 2012 eine Aktualisierung der PPR-S4 vorgenommen. Mit der verstärkten Aufnahme von PPR-S-Leistungen, welche das Prädikat „Hochaufwendigkeit“ erfüllen, ist es an der Zeit, die PPR-S4 in der Kalkulation einzuführen.

Daher wurde vom Bundesverband Pflegemanagement und der Fachgesellschaft Profession Pflege der Antrag in das Vorschlagswesen des InEK eingereicht.

Sie können sich hier inhaltlich weiter informieren:

Antrag PPR-S4

PPR-S4 Kalkulation Akutkrankenhaus Erwachsene

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PPR 2.0 Erwachsene

Seit dem 14. Juni 2024 ist die Verordnung im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/188/VO.html). Es stellt sich die Frage, was sich in der Finalen Fassung gegenüber den Entwurfsfassungen verändert hat. Im nachfolgenden Abschnitt die zentralen Änderungen.

Die PPR 2.0 kommt

Wir möchten Sie darüber informieren, dass der Bundesrat der PPR 2.0 Einstufung mit einigen Änderungen zugestimmt hat.

FAQs (Frequently Asked Questions) zur PPR 2.0

In zahlreichen Schulungen zur PPR 2.0 sind uns von Anwendern und Verantwortlichen Fragen zur Auslegung und Interpretation der PPR 2.0 Fragen gestellt worden.