Neuigkeiten

Vorstands- und Beiratswahlen der Fachgesellschaft

Vor der Wahl hat sich jeder aufgestellte Kandidat nochmals bei den Mitgliedern vorgestellt und seine Zielsetzungen dargelegt. Die Fachgesellschaftsmitglieder hatten im Vorfeld auch eine schriftliche Bewerbung von den Kandidaten erhalten.

Auf der Mitgliederversammlung wurden im Anschluss an die Vorstellung die Kandidaten gewählt. Vorstandswahlen: Der bisherige Vorstand wurde mit deutlicher Mehrheit in seinem Amt bestätigt. Die genauen Wahlergebnisse können dem Protokoll entnommen werden.
Beiratswahlen: Der Beirat hat sich etwas erweitert. Insgesamt wurden 9 Beiratsmitglieder ebenfalls mit großer Mehrheit gewählt.

Der neue Vorstand und Beiratsmitglieder auf dem Gruppenfoto in der virtuellen 3D-Welt. Auf der Internetseite der Fachgesellschaft stellen sich die bestätigten Vorstände und Beiräte vor.

Nach der Vorstandswahl wurden aktuelle Themen und die Position der Fachgesellschaft diskutiert.

Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG:  

Der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) wurde bezogen auf den Änderungsantrag der CDU/CSU und SPD Nr. 34 Personalbemessung in der Pflege im Krankenhaus vorgestellt und ausdrücklich befürwortet.

Lesen Sie den Änderungsantrag hier …

§ 137k

Personalbemessung in der Pflege im Krankenhaus

(1) Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Verband der Privaten Krankenversicherung stellen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Pflegepersonalbedarfs nach § 108 zugelassenen Krankenhäusern in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben sicher. Die Entwicklung und Erprobung ist spätestens bis zum 31. Dezember 2024 abzuschließen. Dazu ist ein bedarfsgerechtes standardisiertes, aufwandsarmes, transparentes, digital anwendbares und zukunftsfähiges Verfahren für die Pflegepersonalbemessung über einen analytischen Ansatz unter Hinzuziehung empirischer Daten zu entwickeln, durch das eine fachlich angemessene pflegerische Versorgung in den Krankenhäusern gewährleistet wird. Die Vertragsparteien nach Satz 1 beauftragen zur Sicherstellung der Wissenschaftlichkeit des Verfahrens fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtungen oder Sachverständige auf ihre Kosten; dabei trägt die Deutsche Krankenhausgesellschaft 50 Prozent der Kosten, der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Verband der Privaten Krankenversicherung tragen unter Berücksichtigung ihres jeweiligen Versicherungsanteils gemeinsam 50 Prozent der Kosten. Die Mindestvorgaben zur Personalausstattung nach § 136a Absatz 2 Satz 2 bleiben unberührt.

(2) Bei der Durchführung des Auftrages nach Absatz 1 Satz 4 sind insbesondere der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege, der Deutsche Pflegerat e.V. – DPR, Vertreter der für Personalfragen der Krankenhäuser maßgeblichen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände die in § 2 Absatz 1 der Patientenbeteiligungsverordnung genannten Organisationen sowie die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. zu beteiligen.

(3) Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 legen dem Bundesministerium für Gesundheit bis zum 15. Dezember 2021 eine Beschreibung des Inhaltes der Beauftragung sowie einen Zeitplan mit konkreten Zeitzielen für die Entwicklung und Erprobung der Vorgaben nach Absatz 1 vor. Die Beauftragung nach Absatz 1 Satz 4 durch die Vertragsparteien hat spätestens bis zum 30. Juni 2022 zu erfolgen. Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 sind verpflichtet dem Bundesministerium für Gesundheit fortlaufend, insbesondere wenn die Umsetzung der Vorgaben nach Absatz 1 oder die Erreichung der gesetzlich oder in dem Zeitplan festgelegten Zeitzielen gefährdet sind, um auf dessen Verlangen unverzüglich Auskunft über den Bearbeitungsstand der Beratungen zu geben und mögliche Lösungen für Vereinbarungshindernisse vorzulegen.

(4) Wird ein gesetzlich oder ein in dem Zeitplan nach Absatz 3 Satz 1 festgelegtes Zeitziel nicht fristgerecht erreicht und ist deshalb die fristgerechte Entwicklung oder Erprobung gefährdet, kann das Bundesministerium für Gesundheit nach Firstablauf einzelne Verfahrensschritte selbst durchführen. Haben sich die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 bis zum 15. Dezember 2021 nicht über den Inhalt der Beauftragung zur Entwicklung des Bemessungsverfahrens gemäß Absatz 1 Satz 4 geeinigt, beauftragt das Bundesministerium für Gesundheit die Entwicklung und Erprobung nach Absatz 1 Satz 4 spätestens bis zum 31. August 2022 auf Kosten der Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1.“

In einem Schreiben an den Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn hat die Fachgesellschaft Profession Pflege e. V. sowie der Bundesverband Pflegemanagement diesen Entwurf ausdrücklich befürwortet und um aktive Berücksichtigung der Expertise der beiden Verbände gebeten. Dieses da gerade im Bereich der Fachgesellschaft Profession Pflege e. V. hierzu bereits einige Vorarbeiten geleistet wurden. Lesen Sie das Schreiben an den Bundesminister für Gesundheit hier

Weitere spannende Themen wurden behandelt, so wurden z. B. Erfahrungen über Pflegebudgetverhandlungen ausgetauscht oder über die Bedeutung von SNOMED-CT im Kontext der elektronischen Patientenakte diskutiert. Details hierzu finden Sie im geschlossenen Mitgliederbereich.

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PPR 2.0 Erwachsene

Seit dem 14. Juni 2024 ist die Verordnung im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/188/VO.html). Es stellt sich die Frage, was sich in der Finalen Fassung gegenüber den Entwurfsfassungen verändert hat. Im nachfolgenden Abschnitt die zentralen Änderungen.

Die PPR 2.0 kommt

Wir möchten Sie darüber informieren, dass der Bundesrat der PPR 2.0 Einstufung mit einigen Änderungen zugestimmt hat.

FAQs (Frequently Asked Questions) zur PPR 2.0

In zahlreichen Schulungen zur PPR 2.0 sind uns von Anwendern und Verantwortlichen Fragen zur Auslegung und Interpretation der PPR 2.0 Fragen gestellt worden.