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Vorstellung der Arbeitsgruppe Pflegediagnostik und bisherige Ergebnisse
Die Fachgesellschaft Profession Pflege e. V. befasst sich vor dem Hintergrund neuer gesetzlicher Regelungen (§ 15a, § 64d, § 112a SGB V) intensiv mit der Frage, wie heilkundliche Tätigkeiten von Pflegefachpersonen fachlich fundiert, transparent und rechtssicher umgesetzt werden können. Ziel dieser Regelungen ist es, künftig klar zu definieren, welche Leistungen auf ärztlicher Diagnose und Indikationsstellung und welche auf Basis einer pflegerischen Diagnose erbracht werden.
In ihrer Stellungnahme „Pflegediagnosen als Handlungsanlass und Leistungskataloge zur Umsetzung heilkundlicher Tätigkeit“ macht die Fachgesellschaft deutlich, dass Pflegediagnosen eine zentrale fachliche Grundlage für heilkundliches Handeln von Pflegefachpersonen darstellen. Sie ermöglichen eine eigenständige pflegerische Indikationsstellung, schaffen Transparenz im Versorgungsgeschehen und sind eine wesentliche Voraussetzung für die zukünftige leistungsrechtliche Abbildung pflegerischer Leistungen.
Gleichzeitig benennt die Stellungnahme den notwendigen Anpassungsbedarf des bestehenden Rahmenvertrags nach § 64d SGB V, unter anderem durch die systematische Ergänzung um pflegediagnostische Handlungsanlässe und pflegerische Leistungskataloge. Die Stellungnahme versteht sich ausdrücklich als offene und konstruktive Diskussionsgrundlage für Selbstverwaltung, Politik und weitere Akteure.
Die Kataloge werden ausschließlich auf Basis etablierter, standardisierter Pflegeklassifikationssysteme entwickelt (ENP, NANDA‑I, ICNP und LEP), um fachliche Anschlussfähigkeit, Transparenz und spätere Anwendbarkeit in Dokumentation und Leistungsabrechnung sicherzustellen.
- ENP
- NANDA-I: https://nanda.org/
- ICNP: https://www.icn.ch/icnp-browser
- LEP: https://www.lep.ch/de
Im Zeitraum von Mitte Februar bis Ende März 2026 erfolgte zunächst die Bearbeitung der drei priorisierten Module Diabetes mellitus, chronische Wunden und Demenz. Dabei wurden Pflegediagnosen als zentraler Handlungsanlass für heilkundlich relevante pflegerische Interventionen definiert.
Die drei Module wurden in der Sitzung am 30.03.2026 fachlich konsentiert und verabschiedet. Zugleich wurde festgelegt, dass die Ergebnisse ausdrücklich als fortentwickelbare Diskussionsgrundlage gekennzeichnet werden und spätere Ergänzungen – etwa weiterer Pflegediagnosen oder Interventionskonzepte – möglich bleiben.
Im Anschluss werden nun weitere Themenbereiche bearbeitet (Schmerzen, Hypertonus, Ernährungs‑ und Ausscheidungsprobleme, Tracheostoma, chronische Atemwegserkrankungen). Die Konsentierung dieser Module ist für Ende Juni 2026 vorgesehen.
Hier finden Sie die Stellungnahme, sowie die Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppe: