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Was hat es mit dem neuen Pflegepersonalquotienten auf sich?

Die Fachgesellschaft beleuchtet in einem ersten Statement das neue Instrument. Der Pflegepersonalquotient wird vom InEK als eine „Pflegelast-Bewertungsrelation je Pflegefachperson“ beschrieben. Er soll als weiteres Instrument eingesetzt werden, um die Pflegepersonalbesetzung im Krankenhaus transparent zu machen. Ob der Pflegepersonalquotient künftig genutzt wird, um weitere Pflegepersonal-Untergrenzen zu definieren ist noch offen. Es stellt sich nun die Frage, wie aussagekräftig der standortbezogene Pflegepersonalquotient einer Klinik im Vergleich zu anderen Kliniken tatsächlich ist.

Lässt sich wirklich, wie im SGB-V formuliert wird, über den „Pflegepersonalquotienten, der das Verhältnis der Anzahl der Vollzeitkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen zu dem Pflegeaufwand eines Krankenhauses“ (SGB V 137j) abbilden?

Der Pflegepersonalquotient wird basierend auf dem Pflegelastwert aller Fälle einer Klinik dividiert durch alle „anerkannten“ Pflegepersonen ermittelt. Anerkannt werden nur Pflegepersonen, welche in der unmittelbaren Patientenversorgung tätig sind und Pflegefachkraft sind. Pflegehilfepersonen und sonstiges Personal auf den Stationen werden nur zu einem gewissen Prozentsatz (12,5/8 %) anerkannt. Der Pflegelastwert wiederum bildet die durchschnittlichen Pflegepersonalkosten einer Patientengruppe innerhalb einer DRG in der Kostenkalkulationsmatrix ab. Diese Pflegepersonalkosten wurden basierend auf den realen Kosten des eingesetzten Pflegepersonals, abhängig vom pflegerischen Leistungsgeschehen gewichtet, der InEK-Kosten-Matrix zugewiesen. Das bedeutet, das Patientenfälle in einer DRG mit einem durchschnittlich hohen Pflegepersonal-/Leistungseinsatz höhere Pflegelast-Werte ausweist als Patientengruppen mit geringerem Leistungsgeschehen.

Jedem ist klar, dass in einem pauschalierten System kein „wahrer Wert“ über den Pflegeaufwand einer Patientengruppe erwartet werden kann. Wie genau und trennscharf der aktuell vorliegende Pflegelast-Katalog die Unterschiede der durchschnittlichen Pflege-Aufwände in einer Patientengruppe innerhalb einer DRG abbilden kann bleibt offen, da die Instrumente, welche zur Gewichtung der Pflegeaufwände genutzt werden, bereits bekannte Defizite aufweisen. Überwiegend wird aktuell in der InEK-Kalkulation die PPR zur Gewichtung der Pflegepersonalkosten genutzt.

Ebenso bleibt offen, wie gut die Datenqualität z. B. der PPR-Einstufungen tatsächlich ist oder mögliche Einstufungsfehler die Aussagekraft beeinflussen. An der bisher geäußerten Kritik, dass das Leistungsgeschehen der Pflege innerhalb der DRGs nicht ausreichend sachgerecht abgebildet wird, hat sich seit 2010 nichts geändert. Im Gegenteil, erste Versuche, eine stärkere Differenzierung z. B. über den OPS 9-20 zu platzieren wurden wieder aus dem DRG-System/Pflegelastkatalog 0.99 entfernt, beleuchtet der Vorstand der Fachgesellschaft die Ist-Situation.

Schwierig bezogen auf die Vergleichbarkeit des standortbezogenen Pflegepersonalquotienten ist zudem die Anerkennung des Pflegepersonals bei der Berechnung, denn Hilfspflegepersonen werden nur zum Teil anerkannt. Der Pflegepersonalquotient ist damit in Kliniken mit einer niedrigen Fachkraftquote beim Pflegepersonalquotienten höher und könnte einen Teil der extremen Spreizung des Pflegepersonalquotienten erklären.

So ist z. B. die Phlebologische-Chirurgische Klinik in Göppingen mit einem Pflegepersonalquotienten von 3,46 und 100 % Pflegefachpersonal ausgewiesen, im Vergleich zum dermatologischen Fachkrankenhaus Schloss Friedensburg GmbH beträgt der Pflegepersonalquotient 241 bei einem Fachkraftanteil von 55,9 %. Ebenso können coronabedingte Ausfälle von Behandlungen zu Verzerrungen führen. In der Veröffentlichung zum Pflegepersonalquotienten weist das InEK explizit auf die Wirkmechanismen auf den Pflegepersonalquotienten im Zusammenhang mit dem Fallzahlrückgang sowie der unterschiedlichen Verteilung der Behandlung von Covid-Patienten hin.

Der Pflegepersonalquotient bedarf eines differenzierteren Blickes, um diesen nutzen zu können, ist sich der Vorstand der Fachgesellschaft sicher. Vor dem Hintergrund der Nutzung des Pflegepersonalquotienten als eine weitere Pflegepersonaluntergrenze sind zunächst einige Punkte, die hier angerissen wurden zu klären. Zudem ist eine Weiterentwicklung und Verfeinerung zu empfehlen.

In jedem Fall sind durch eine transparente Diskussion über die Aussagekraft der Kennziffer Fehlinterpretation dieser vorzubeugen. Ebenso ist zu prüfen, ob bereits in Kliniken etablierte Quoten von Pflegefachkräften und Hilfspersonen sowie sonstiges Pflegepersonal vor dem Hintergrund des Pflegepersonalnotstandes sinnvoll sind. Aktuell liegen keine genauen Angaben darüber vor, ob in bestimmten Fachbereichen z. B. ein höherer Anteil an „Hilfspflegepersonen“ oder „sonstigen Personen“ wie z. B. Ergotherapeuten, Sonderpädagogen usw. negative oder positive Auswirkungen auf die Versorgungsqualität haben. Die Festlegung einer Untergrenze mit den aktuellen Vorgaben würde in einigen Kliniken eine Veränderung anstoßen. Damit ist das Risiko, dass noch mehr Pflegefachpersonen aus dem ambulanten und Heimbereich abgezogen werden weiter verschärft. Aktuell zeichnet sich in vielen Einrichtungen der ambulanten und stationären Versorgung bereits ein massives Defizit an Fachpersonen aus.

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