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Weiterentwicklung eines Personalbemessungsinstruments! Chancen oder Risiken?

In § 137l SGB V wird die wissenschaftliche Weiterentwicklung der Pflegepersonalbemessung (WiWePP) in der Pflege im Krankenhaus festgelegt (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__137l.html). Das Ausschreibungsverfahren ist aktuell im Gange und Organisationen mit einer entsprechenden Expertise können sich bewerben. Die Vergabeunterlagen für den Auftrag finden Sie auf der Vergabeplattform unter folgendem Link: https://www.subreport-elvis.de/browseVerdingungsunterlagen.html#ELVISID:E59553545

Im Gesetz ist geregelt, dass die Weiterentwicklung eines Personalbemessungsinstruments bis zum 31.12.2024 realisiert werden soll. Das mehrstufige Bewerbungsverfahren läuft bereits, die Angebotsfrist endet am 03.07.2023. Es ist damit zu rechnen, dass der Weiterentwicklungsauftrag nach der Sommerpause vergeben wird und die Experten mit der Weiterentwicklung beginnen können. Damit ist jedem deutlich, dass die Abgabe eines Ergebnisses wie im Gesetz vorgegeben ein sportliches Unterfangen ist. Vor allem vor dem Hintergrund der Leistungsbeschreibung, in der die Anforderungen zur Weiterentwicklung konkretisiert sind. Diese stellen wir nachfolgend zusammengefasst vor.

Auftragsgegenstand zur WiWePP

Die Weiterentwicklung soll sich auf die Personalbemessung in der unmittelbaren Patientenversorgung von Erwachsenen und Kindern beziehen. Eine Herausforderung wird die Anforderung, dass in der Weiterentwicklung auch die bedarfsgerechte Zusammensetzung des Pflegepersonals bezogen auf die berufliche Qualifikation im Fokus steht. Die PPR 2.0 Erwachsene und PPR 2.0 Kinder soll darüber hinaus so weiterentwickelt werden, dass bei der Zuordnung der Patienten bezüglich der Einstufungskriterien keine Interpretationsspielräume mehr vorliegen. Um dies zu erreichen, wird in der Leistungsbeschreibung gefordert: „Im Ergebnis sind Anforderungen an eine digitale Standard-Pflegedokumentation zur Erfassung der maßgeblichen Pflegetätigkeiten zu erarbeiten, aus der die Pflegekategorien […] ausgeleitet werden.“ Darüber hinaus wird im Forschungsauftrag gefordert darzulegen, wie sich ein Mapping der entwickelten „Standard-Terminologie“ zur automatisierten Einstufung der PPR 2.0 Erwachsene und Kinder mit anderen bereits in Kliniken vorhandenen Pflegedokumentationen realisieren lässt und welcher Aufwand dahinter steckt.

Die analytische WiWePP mit den damit verbundenen weiterentwickelten Einordnungsmerkmalen nach PPR 2.0 für Erwachsene und Kinder soll bis Februar 2024 abgeschlossen sein. In der Leistungsbeschreibung sind einige inhaltliche Vorgaben zur Weiterentwicklung aufgeführt. So z.B., dass auch Elemente der emotionalen Fürsorge und Kommunikation oder der Pflegeprozessplanung und Koordination sowie Transport mitberücksichtigt werden sollten. Ebenso sollen „nicht-patientenbezogene“ pflegerische Tätigkeiten wie Praxisanleitung, Teambesprechungen, Qualitätsmanagement usw. aufgenommen werden. Besonders wird erwähnt, dass ‚das Instrument darüber hinaus die vorbehaltenen Tätigkeiten gemäß § 4 Pflegeberufegesetz“ berücksichtigt. Hier wäre z. B. die Pflegediagnostik aufzuführen.

Danach soll sich eine empirische Phase anschließen, um die WiWePP in der klinisch-pflegerischen Praxis zu überprüfen. Im Rahmen der empirischen Phase sollen folgende Fragen beantwortet werden.

  1. Welche technischen Voraussetzungen sind mit der Anwendung der weiterentwickelten Pflegepersonalbemessung verbunden?
  2. Welchen Schulungsaufwand bringt die Anwendung der weiterentwickelten Pflegepersonalbemessung mit sich?
  3. Wie wirkt sich die Anwendung der weiterentwickelten Pflegepersonalbemessung grundsätzlich auf die Pflege aus? Das heißt, wie verändert sich die Organisation in der Pflege (Veränderungen Ablauforganisation, Veränderungen Dokumentation)?
  4. Kann die weiterentwickelte Pflegepersonalbemessung sowohl zur Pflegepersonalplanung als auch zum Monitoring des Pflegepersonaleinsatzes genutzt werden?

Spannend bleibt abzuwarten, wer den Auftrag zur Weiterentwicklung der PPR 2.0 erhält und wie dieser ausgestaltet wird. Die Leistungsbeschreibung enthält zahlreiche positiv zu bewertende Anforderungen an das WiWePP-Projekt.

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PPR 2.0 Erwachsene

Seit dem 14. Juni 2024 ist die Verordnung im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/188/VO.html). Es stellt sich die Frage, was sich in der Finalen Fassung gegenüber den Entwurfsfassungen verändert hat. Im nachfolgenden Abschnitt die zentralen Änderungen.

Die PPR 2.0 kommt

Wir möchten Sie darüber informieren, dass der Bundesrat der PPR 2.0 Einstufung mit einigen Änderungen zugestimmt hat.

FAQs (Frequently Asked Questions) zur PPR 2.0

In zahlreichen Schulungen zur PPR 2.0 sind uns von Anwendern und Verantwortlichen Fragen zur Auslegung und Interpretation der PPR 2.0 Fragen gestellt worden.