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Weiterentwicklungsempfehlungen zur PPR 2.0 Erwachsene

Im Rahmen der „Leistungsbeschreibung § 137I SGB V“ zur Vergabe des Auftrages zur wissenschaftlichen Weiterentwicklung der PPR 2.0  vom 28.03.2023 und herausgegeben von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem GKV-Spitzenverband und dem Verband der Privaten Krankenversicherung sind sehr zielführende Anforderungen an die wissenschaftliche Weiterentwicklung der Pflegepersonalbemessung formuliert worden. So z. B. die Umsetzung eines Qualifikationsmixes, die Harmonisierung der PPR 2.0 Fassungen in den verschiedenen Altersgruppen (F, K, J, E), den Abbau der Interpretationsspielräume bei der Auslegung der Einstufungskriterien oder bei den Erwachsenen die Aufnahme eines Leistungsbereiches zur Kommunikation. Die in der Ausschreibung formulierten, hier nur exemplarisch aufgeführten Weiterentwicklungsaufträge, wurden von den Mitgliedern der Fachgesellschaft Profession Pflege e.V. aufgenommen und zu den verschiedenen Themen und ihrer möglichen Umsetzung diskutiert.

Die Fachgesellschaft Profession Pflege e.V. hat eine Expertenarbeitsgruppe-PPR 2.0 gebildet und im ersten Schritt am 25.10.2023 eine erste Lösung für den Abbau der Interpretationsspielräume der PPR 2.0 Erwachsene verabschiedet. Soll die PPR 2.0 im Jahr 2024 an den Start gehen, ist es aus Sicht der Fachgesellschaft Profession e.V. bedeutend, dass die PPR 2.0 in den Kliniken korrekt angewendet wird. Voraussetzung hierfür ist, dass die Einstufungskriterien eindeutig sind und es keine Interpretationsspielräume bei der Auslegung der Einstufungskriterien gibt.

Bei der Bearbeitung der PPR 2.0 – Erwachsene wurden zunächst ausschließlich die Widersprüche und die Interpretationsspielräume abgebaut und die Anwenderfreundlichkeit der PPR 2.0 für Erwachsene erhöht. Dieses, ohne die aktuelle Fassung der PPR 2.0 im Bedeutungsumfang zu verändern.

Die Mitglieder der Expertenarbeitsgruppe-PPR 2.0 haben das Regelwerk für Erwachsene nach folgenden Kriterien bearbeitet:

  • Auslegungsfähige, unterschiedlich interpretierbare Begrifflichkeiten, wie z.B. „häufig“, „aufwendiges“, „technisch schwierig“, „volle Übernahme“, „Hilfe bei überwiegend selbstständiger…“ versus „überwiegende oder vollständige Übernahme…“, „Hilfe bei..“ wurden konkretisiert.
  • Die Abgrenzungen zwischen A2, A3 und A4 wurden im Wording deutlicher herausgearbeitet.
  • Widersprüchliche Einstufungskriterien wurden aufgelöst.
  • Die Benutzerfreundlichkeit der Einstufungskriterien wurden verbessert, da alle relevanten Einstufungskriterien innerhalb des Regelwerks aufgenommen wurden und nicht mehr an unterschiedlichen Stellen und Anlagen in der Rechtsverordnung (Entwurf) zusammengesucht werden müssen.

Das Ergebnis dieser Arbeit stellen wir allen interessierten Pflegenden zu Verfügung.

PPR 2.0 Erwachsenen Einstufungshilfe

Die Expertenarbeitsgruppe-PPR 2.0 – Erwachsene wird nun im nächsten Schritt im neuen Jahr die Aufgabe der Weiterentwicklung aufnehmen und die Ergebnisse entsprechenden Gremien zu Verfügung stellen. In einem ersten Ideen-Workshop zur Weiterentwicklung der PPR 2.0 wurden bereits erste Überlegungen gesammelt. Hier geht es zum Bericht über den Workshop

Wer in der Expertenarbeitsgruppe der Fachgesellschaft Profession Pflege e.V. aktiv an der Weiterentwicklung mitwirken möchte, kann dieses gerne an Frau Dr. Pia Wieteck (zweiter Vorstand der FG) melden. Gerne können Sie Ihre Bewerbung an Pia.Wieteck@t-online.de schicken.

Alle Themen

PPR 2.0 Erwachsene

Seit dem 14. Juni 2024 ist die Verordnung im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/188/VO.html). Es stellt sich die Frage, was sich in der Finalen Fassung gegenüber den Entwurfsfassungen verändert hat. Im nachfolgenden Abschnitt die zentralen Änderungen.

Die PPR 2.0 kommt

Wir möchten Sie darüber informieren, dass der Bundesrat der PPR 2.0 Einstufung mit einigen Änderungen zugestimmt hat.

FAQs (Frequently Asked Questions) zur PPR 2.0

In zahlreichen Schulungen zur PPR 2.0 sind uns von Anwendern und Verantwortlichen Fragen zur Auslegung und Interpretation der PPR 2.0 Fragen gestellt worden.