Stellungnahmen

Fachgesellschaft Profession Pflege e.V. bringt pflegefachliche Expertise in die Weiterentwicklung der Leistungsgruppen ein

Die Fachgesellschaft Profession Pflege e.V. hat ihre konsentierte Stellungnahme zur Weiterentwicklung pflegespezifischer Qualitätskriterien in den Leistungsgruppen nach § 135e SGB V an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übermittelt. Die Stellungnahme entstand in enger Zusammenarbeit zwischen dem Vorstand und einer eigens eingerichteten Arbeitsgruppe und wurde nach mehreren Fachsitzungen gemeinsam abgestimmt.

Bereits im Rahmen des Fachworkshops „Stärkung der Pflegequalität in der stationären Versorgung“ am 03. September 2026 hatte das BMG Fachverbände eingeladen, ihre Expertise zur Weiterentwicklung der Leistungsgruppen einzubringen. Die Fachgesellschaft Profession Pflege e.V. hat diese Möglichkeit genutzt und konkrete Empfehlungen zur stärkeren Berücksichtigung pflegerischer Qualitätsanforderungen vorgelegt.

Pflege als eigenständiger Qualitätsfaktor

Kernanliegen der Stellungnahme ist die Forderung, Pflege künftig systematisch als eigenständigen Qualitätsfaktor innerhalb der Leistungsgruppen zu verankern. Aus Sicht der Fachgesellschaft trägt professionelle Pflege wesentlich zu Patientensicherheit, Versorgungskontinuität und Versorgungsqualität bei. Dies sollte sich künftig nicht nur in personellen Vorgaben, sondern auch in pflegebezogenen Struktur-, Prozess- und Qualitätsmerkmalen widerspiegeln.

Die Fachgesellschaft empfiehlt insbesondere:

  • die Integration pflegebezogener Struktur- und Qualitätskriterien in die Leistungsgruppen,
  • die Berücksichtigung bestehender Fachweiterbildungen und Zusatzqualifikationen als Mindestanforderungen,
  • die systematische Verankerung der Pflegeprozessverantwortung gemäß § 4 PflBG,
  • die stärkere Berücksichtigung spezialisierter Pflegefachpersonen (Specialist Nurses),
  • die Harmonisierung bestehender Anforderungen aus G-BA-Richtlinien, OPS-Strukturmerkmalen und weiteren Qualitätssicherungsverfahren.

 

Ergebnisse einer umfassenden Analyse

Die Stellungnahme basiert auf den Arbeiten einer fachgesellschaftlichen Arbeitsgruppe, die sich seit Februar 2026 intensiv mit den Auswirkungen der Krankenhausreform auf die Pflege beschäftigt hat. Dabei wurden unter anderem:

  • pflegerelevante OPS-Kodes analysiert und Leistungsgruppen zugeordnet,
  • Anforderungen aus G-BA-Richtlinien ausgewertet,
  • wissenschaftliche Literatur zur Wirksamkeit spezialisierter Pflegefachpersonen analysiert,
  • Vorschläge für pflegebezogene Qualitätskriterien in den Leistungsgruppen entwickelt.

Die Analysen zeigen, dass bereits heute zahlreiche pflegerelevante Anforderungen in OPS-Kodes und G-BA-Richtlinien verankert sind. Diese reichen von Fachweiterbildungsquoten über Anforderungen an pflegerische Expertise bis hin zu spezifischen Prozessmerkmalen wie aktivierend-therapeutischer Pflege, multiprofessionellen Fallbesprechungen, Entlassungsmanagement oder palliativpflegerischen Leistungen. Eine Überführung einiger Aspekte ist zu empfehlen. Lesen Sie in unserer Stellungnahme warum.

Blick nach vorne

Die Fachgesellschaft sieht in der Weiterentwicklung der Leistungsgruppen eine wichtige Chance, die Bedeutung professioneller Pflege für die Qualität der Krankenhausversorgung sichtbarer und verbindlicher zu machen. Besonders die Themen Pflegeprozessverantwortung, spezialisierte Pflegefachpersonen, pflegebezogene Qualitätsindikatoren sowie die Weiterentwicklung heilkundlicher Kompetenzen von Pflegefachpersonen werden aus Sicht der Fachgesellschaft in den kommenden Jahren an Bedeutung gewinnen.

Wir bedanken uns beim Bundesministerium für Gesundheit für die Möglichkeit, unsere pflegefachliche Expertise in diesen wichtigen Reformprozess einzubringen. Die Fachgesellschaft Profession Pflege e.V. steht dem BMG und weiteren Akteuren auch künftig als Ansprechpartnerin für die fachliche Beratung und Weiterentwicklung pflegebezogener Qualitätsanforderungen zur Verfügung.

Der vollständige Stellungnahmeprozess sowie die erarbeiteten Fachunterlagen wurden dem Bundesministerium für Gesundheit zur weiteren Beratung übermittelt.

Die Stellungnahme kann hier eingesehen werden.

Die Anlagen sind im Mitgliederbereich eingestellt.

 

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