Stellungnahmen
Pflegebedarf sichtbar machen statt Personal nach Verfügbarkeit planen
Die Neufassung des § 137k SGB V stellt Krankenhäuser vor grundlegende Herausforderungen. Wenn verbindliche Personalbemessungsinstrumente wegfallen, wie kann dann eine bedarfsgerechte Versorgung sichergestellt werden? Die Fachgesellschaft Profession Pflege zeigt in ihrer Stellungnahme auf, warum Pflegebedarf professionell erhoben, mit Pflegediagnosen beschrieben und als Grundlage der Personalplanung genutzt werden muss.
Lesen jetzt die Stellungnahme und verstehen Sie die Auswirkungen auf Pflegemanagement und Krankenhauspraxis.