Stellungnahmen

PPR: Rückwärtsgewandt – oder zukunftsorientiert?

Zusammenfassung und Kommentar der gemeinsamen Pressekonferenz der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und des Deutschen Pflegerates (DPR) Anfang August in Berlin.

Gesprächspartner waren: Herr Dr. Gerald Gaß (Präsident der DKG); Frau Andrea Lemke (Präsidiumsmitglied des DPR), Sylvia Bühler (Bundesvorstandsmitglied, Verdi); Joachim Odenbach (Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DKG)

Im Vorfeld wurde angekündigt, dass die DKG, der DPR und Verdi dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bis zum 31.12.2019 einen gemeinsamen Vorschlag für ein Pflegepersonalbemessungsverfahren präsentieren möchten. Dies ist mit der Zielsetzung verbunden, dass von Seiten des BMG eine verpflichtende Einführung eines Pflegepersonalbemessungsverfahrens durch ein Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden soll. Die beteiligten Parteien erwarten zudem, dass durch dieses angestrebte Verfahren Pflegepersonaluntergrenzen und der Pflegepersonalquotient überflüssig werden.

Das Pflegepersonalbemessungsinstrument soll auf der Struktur der PPR (Pflegepersonal-Regelung) aufsetzen. Es ist angedacht, die Bereiche der allgemeinen und speziellen Pflege der PPR (PPR-A und PPR-S) mit ihren Leistungen und Zeitwerten ggf. zu aktualisieren. Künftig sollen dann alle Patienten täglich in die PPR eingestuft werden und auf dieser Basis der Pflegepersonalbedarf erhoben werden. Es ist vorgesehen, das Instrument kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Zentrale Zielsetzungen sind:

  • Abschaffen der Personaluntergrenzen und des Pflegepersonalquotienten
  • Schaffung einer Grundlage für Pflegepersonalbudgetverhandlungen
  • Sicherstellung einer angemessenen Anzahl an Pflegepersonen, um eine sichere Pflege zu gewährleisten.

Zusammenfassend steckt hinter diesem Vorschlag, das Ziel der Rückgewinnung des gestalterischen Spielraumes im Personalmanagement. Damit ist gemeint, wie und mit welchen Aufgaben das Team in der Pflege künftig zusammengesetzt wird. Auch der Abbau der Bürokratie durch die Nachweispflichten der Personaluntergrenzen sowie der Sanktionen bei Nichteinhaltung sollten damit einhergehen.

Lesen Sie warum der Vorschlag Rückwärtsgewandt ist…

Entscheidend wird allerdings die Frage sein, ob in dem Modell die Budgetverhandlung basierend auf der erbrachten Pflegeleistung oder der geplanten Pflegeleistung der künftigen PPR-Kategorien basieren wird. Sollte nur eine Finanzierung der PPR-Minuten basierend auf den erbrachen IST-Leistungen (so wird die PPR aktuell in der G-DRG-Kalkulation genutzt) durchsetzbar sein, kann sich keine deutliche Verbesserung der Personalsituation einstellen. Denn es können nur die Pflegeleistungen erbracht werden, bei denen auch entsprechende Mitarbeiterressourcen zur Verfügung stehen. Ein Pflegepersonalbemessungssystem kann zudem nur greifen, wenn die Regelungen des PpSG aufgehoben werden. Denn ab 2020 wird – so die gesetzliche Vorgabe – jede Pflegeperson am Bett basierend auf den IST-Kosten finanziert. Zudem können die Kliniken ab diesem Zeitpunkt ohne Begrenzung einstellen.

Zahlreiche offene Fragen konnten auf der Pressekonferenz nicht beantwortet werden, wie beispielsweise:

  1. Auf welcher Grundlage sollen die ggf. aktualisierten Zeitwerte und Interventionen angepasst werden?
    Es wurde berichtet, dass es nicht geplant ist, hierzu Studien durchzuführen. Ebenso gab es keine Aussage dazu, wie die Personalstellensteigerung über das künftige Instrument justiert werden soll.
  2. Dienen die tatsächlich erbrachten PPR-Leistungen oder der mögliche, festgestellte Bedarf als Grundlage der Berechnungen?
  3. Auf welche Weise kann eine Plausibilisierung der geplanten PPR-Leistungen stattfinden?
    Dr. Gaß von der DKG hat eingeräumt, dass wenn die PPR als Grundlage für die Budgetverhandlung genutzt wird, künftig auch Prüfungen der korrekten Einstufungen zu erwarten sind.
  4. Wie kann das Ziel einer pflegefachlichen, qualitativen Pflege, welche die Patientensicherheit fördert, mit dem vorgeschlagenen Personalbemessungsinstrument gefördert werden? Diese Frage ist sicher entscheidend, denn in vielen Kliniken wird basierend auf der PPR-Terminologie in einer sehr oberflächlichen nicht handlungsweisenden Form die Leistung dokumentiert. Hierauf lassen sich sicher einige Qualitätsdefizite zurückführen.

Es bleibt spannend, was sich aus diesem Vorhaben entwickelt und inwieweit der Vorschlag zukunftsorientiert ist. Die Fachgesellschaft Profession Pflege e.V. merkt an:

Dem Vorschlag fehlt in der aktuellen Präsentation die innovative zukunftsgerichtete Perspektive.

Nach wie vor offene Fragen sind:

  • Wie passt die PPR-Struktur in die Welt einer elektronischen Patientenakte?
  • Die aktuelle PPR-Struktur erfordert bei den meisten pflegeklassifikatorischen Instrumenten eine terminologische Anpassung und komplexe Algorythmenhniterlegung, wenn die PPR automatisiert aus der elektronischen Regeldokumentation ausgeleitet werden soll. Diese komplexe Arbeit werden von vielen Herstellern nicht umgesetzt, daher droht eine Paralleldokumentation oder rudimentäre Papierdokumentation.
  • Was ist mit all jenen spezifischen Leistungen der Pflege, welche in der PPR-Terminologie nicht abgebildet sind, aber dennoch Zeitaufwände erzeugen und Bestandteil einer Pflegemaßnahmenplanung sind?
  • Lässt sich die PPR-Struktur mit Blick auf die veränderte Gesetzgebung in der pflegerischen Ausbildung mit Pflegediagnosen verbinden? Weder die Leistungsdefinitionen der bisher bekannten PPR-Struktur lässt hoffen, dass wir uns hier auf eine pflegefachlich adäquate Abbildung des pflegerischen Leistungsgeschehens begeben, noch wird die Anschlussfähigkeit an internationale pflegediagnostische Systeme ohne erhebliche Probleme möglich sein.

HIER finden Sie das Eckpunktepapier von DKG, DPR und ver.di

-> Alle weiteren Dokumente finden Mitglieder der Fachgesellschaft im Mitgliederbereich der Website.

Zusammenfassend ist der PPR-Ansatz nach Meinung der Fachgesellschaft Profession Pflege e.V. ein rückwärtsgewandtes Modell. Es errechnet einen fraglichen Personalstand basierende auf Minutenwerten pro Leistung multipliziert mit einem Auftretens-, Wochen- und Personalfaktor, welche bei der Entwicklung genutzt wurden, die Personalsteigerungen wie gewünscht auf 13.000 Stellen zu justieren. Zudem ist pflegefachlich zu hinterfragen, ob mit der Wiedereinführung der PPR das pflegerische Handlungsgeschehen befördert wird und Anreize in Kliniken gesetzt werden, eine „Hochleistungspflege“ zu entwickeln und diese umzusetzen. Die Digitalisierung in der Pflegeprozessdokumentation wird nicht gefördert. Eine sinnvolle Anschlussfähigkeit an Pflegediagnosen ist mehr als fraglich.

Was können Sie tun?

Unterstützen Sie uns als Mitglied der Fachgesellschaft Profession Pflege e. V. dabei, unser Modell zur Personalbemessung, Ablösung des PKMS und Entwicklung eines pflegerischen Erlöskataloges zu platzieren. Fordern Sie bei uns Postkarten an und machen Sie deutlich, dass Sie sich für den Pflegeerlöskatalog einsetzen möchten.

Machen Sie mit! Schreiben Sie hierzu gerne unseren Schriftführer Marco Czinzoll an (marco.czinzoll@pro-pflege.eu), er wird Ihnen die gewünschte Anzahl an Postkarten zusenden oder drucken Sie sich die Karte gleich zuhause aus.

Informieren Sie sich über einen alternativen Lösungsansatz der Fachgesellschaft Profession Pflege e.V. und dem Bundesverband Pflegemanagement e.V.

Wenn Sie mehr über den Lösungsweg der Fachgesellschaft Profession Pflege e. V. und des Bundesverbandes Pflegemanagement e. V. wissen möchten, können Sie kostenfrei am Webinar, angeboten über den Bundesverband Pflegemanagement e. V. am 05.09.2019 teilnehmen.

Gerne können Sie sich auch als Nicht-Mitglied an der Postkartenaktion beteiligen oder zum Webinar anmelden.

Alle Themen

Politische Ränkespiele bis zuletzt! - Lesen Sie warum die PPR 2.0 gerettet werden muss….

Zuerst ein Antrag von Bayern im Gesundheitsausschuss des Bundesrates zur Blockierung der PPR 2.0 Einführung und dann ein „scheinbar“ vernichtendes Urteil des Normenkontrollrates über die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) - Warum die PPR 2.0 trotzdem gerettet werden muss!