Stellungnahmen

Stellungnahme der Fachgesellschaft Profession Pflege zum PpSG

Mit großer Sorge sieht die Fachgesellschaft Profession Pflege einigen Entwicklungen entgegen, welche die Regelungen des PpSG betreffen. Ebenso bietet der Gesetzentwurf bei entsprechender Ausgestaltung jedoch auch Chancen für eine nachhaltige Pflegeentwicklung. ProPflege führt in dieser Stellungnahme die zentralen Aspekte auf,  die nach ihrer Ansicht eine positive Entwicklung fördern könnten. Ebenso weist sie auf einige Punkte hin, die dringend einer Regelung bedürfen, da sonst die Position der Pflege weiter geschwächt statt befördert werden könnte.

Im Überblick: Empfehlungen der Fachgesellschaft zum PpSG

  1. Pflegerelevante Operationen- und Prozedurenschlüssel der Pflege sind im G-DRG-System zu belassen und auszubauen. Es wird in der Stellungnahme aufgezeigt, dass die differenzierten Pflegeindikatoren bedeutend für die Abbildung der unterschiedlichen pflegerischen Ressourcenaufwände und Pflegebedarfe sind und sowohl für die Berechnung der Pflegepersonalquotienten als auch für die Pflegebudgetverhandlungen wichtig sind. Ohne diese Indikatoren sind die Instrumente aussagelos und die vom BMG formulierten Ziele können nicht erreicht werden.
  2. Pflegevertreter sollten in die AG-OPS aufgenommen werden und die Weiterentwicklung mitgestalten können.
  3. Die bisher angedachten Regulierungen zum Pflegeerlösbudget berücksichtigen keine Lösungsansätze für Pflegepersonalstellen zur Pflegeentwicklung oder zum Pflegepersonalmanagement. Zu klären ist auch, wie die Pflegebudgets für Mitarbeiter in den Funktionsabteilungen und im OP geregelt werden. Ein Lösungsansatz wäre, die in der Kostenmatrix verborgenen Pflegepersonalkosten im Bereich 7 und 8 ebenfalls auszuweisen.
  4. Pflegerische Forschungstätigkeit sollte im PpSG fest etabliert werden. Nur so können Pflegekonzepte weiterentwickelt werden. Dies ist für die Anschlussfähigkeit im internationalen Kontext ebenso bedeutend wie für die Förderung der Attraktivität der Pflegeberufe und für die Lösung der Herausforderungen im Gesundheitswesen.
  5. Die Pflegeberufe sollten im PpSG auch durch eine stimmberechtigte Aufnahme im GBA und die Entwicklung eines Qualitätsindikatorensets der Pflege gestärkt werden.
  6. Die durchschnittlichen PPR-Minuten pro DRG und Tag sollten im Pflegeerlöskatalog ausgewiesen werden.  Die PPR-Minuten können neben den Relativgewichten eine Grundlage für Pflegebudgetverhandlungen sein.
  7. Der Pflegeerlöskatalog ist analog der G-DRG in ein Vergütungssystem pflegerischer Leistungen zu überführen. Über eine Konvergenzphase kann ein Landesbasisfallwert für Pflege etabliert werden.

Zur ausführlichen Stellungnahme

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