Stellungnahmen
Stellungnahme „Pflegediagnosen als Handlungsanlass und Leistungskataloge zur Umsetzung heilkundlicher Tätigkeit“
Die Fachgesellschaft Profession Pflege e. V. befasst sich vor dem Hintergrund neuer gesetzlicher Regelungen (§ 15a, § 64d, § 112a SGB V) intensiv mit der Frage, wie heilkundliche Tätigkeiten von Pflegefachpersonen fachlich fundiert, transparent und rechtssicher umgesetzt werden können. Ziel dieser Regelungen ist es, künftig klar zu definieren, welche Leistungen auf ärztlicher Diagnose und Indikationsstellung und welche auf Basis einer pflegerischen Diagnose erbracht werden dürfen – sowohl im ambulanten Bereich als auch im Krankenhaus.
In ihrer Stellungnahme „Pflegediagnosen als Handlungsanlass und Leistungskataloge zur Umsetzung heilkundlicher Tätigkeit“ macht die Fachgesellschaft deutlich, dass Pflegediagnosen eine zentrale fachliche Grundlage für heilkundliches Handeln von Pflegefachpersonen darstellen. Sie ermöglichen eine eigenständige pflegerische Indikationsstellung, schaffen Transparenz im Versorgungsgeschehen und sind eine wesentliche Voraussetzung für die zukünftige leistungsrechtliche Abbildung pflegerischer Leistungen.
Gleichzeitig benennt die Stellungnahme den notwendigen Anpassungsbedarf des bestehenden Rahmenvertrags nach § 64d SGB V, unter anderem durch die systematische Ergänzung um pflegediagnostische Handlungsanlässe und pflegerische Leistungskataloge. Die Stellungnahme versteht sich ausdrücklich als offene und konstruktive Diskussionsgrundlage für Selbstverwaltung, Politik und weitere Akteure.
Übertragbare ärztliche Tätigkeit_chronische Wunden