Vorstellung des Vorstandes

Wahl am 25. März 2024 (Eintragung ist in Arbeit)

Erster Vorsitzender

Michael Krug

Kaufmännischer Direktor

Oberberg Fachklinik Bad Honnef, Kaarst, Essen und der Tagesklinik Bonn


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Zweite Vorsitzende

Dr. rer. medic.

Pia Wieteck

Leitung der Abteilung Forschung und Entwicklung der RECOM GmbH

Expertin des 2. Pflegegipfels und Mitentwicklerin des OPS 9-20

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Vorstandsmitglied mit Zusatzfunktion des Schatzmeisters/Kassenwarts

René Tauterat

Kodierbeauftragter Pflege, Prozessmanager, Organisationsentwicklung, Stabsstelle Geschäftsführung, Johanniter- und Waldkrankenhaus Bonn

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SCHRIFTFÜHRERIN

Dr. Qiumei Jiang-Siebert

Research & Developement Manager, RECOM GmbH

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ehemaliges Vorstandsmitglied

Andreas Braselmann

Krankenpfleger, Praxisanleiter, Kath. Krankenhaus Hagen gGmbH

Datenschutzbeauftragter der Fachgesellschaft

Mitglied im Vorstand des DBfK Nordwest

Vita | Nachruf für Andreas Braselmann

Zuständigkeit des Vorstandes

Der Vorstand

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten der Fachgesellschaft zuständig, die nicht durch diese Satzung anderen Vereinsorganen vorbehalten sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben:

  1. Vorbereitung der Mitgliederversammlung, Aufstellung der Tagesordnung sowie Festsetzen von Zeit und Ort.
  2. Der Vorstand kann von geeigneten Personen und Stellen Beihilfe zur Förderung des Zwecks der Fachgesellschaft erbitten und über die Annahme dieser Beihilfen entscheiden.
  3. Einberufen der Mitgliederversammlung.
  4. Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
  5. Verwaltung des Vermögens der Fachgesellschaft.
  6. Erstellung des Jahres- und Kassenberichts.
  7. Beschlussfassung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern der Fachgesellschaft. Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der erste Vorstand, die stellvertretenden Vorstände, der Kassenwart und der Schriftführer. Der Vorstand nach § 26 BGB ist einzelvertretungsbefugt nach Beschlussfassung.
  8. Über die Beschlüsse des Vorstands sind Niederschriften anzufertigen und von einem Mitglied des Vorstands zu unterzeichnen und den Mitgliedern zugänglich zu machen.

Der erste Vorstand oder die stellvertretenden Vorstände vertreten zusammen mit einem weiteren Mitglied der Fachgesellschaft gerichtliche und außergerichtliche Belange. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 200 Euro sind für die Fachgesellschaft nur verbindlich, wenn der Vorstand zugestimmt hat.

f Satzung der Fachgesellschaft